Das österreichische Jugendsingen gilt seit 1947 als der größte und umfassendste Chorwettbewerb europaweit und dient der Pflege und Förderung des chorischen Singens. Veranstalter des Wettbewerbs sind das Bundeskanzleramt und die Landesjugendreferate unter Einbeziehung der Bildungsdirektionen sowie der Fachinspektoren /Fachinspektorinnen und Fachkoordinatoren /Fachkoordinatorinnen für Musik.
Das Landesjugendsingen wird als Wertungssingen vor einer Landesjury durchgeführt. Die jeweils besten „ausgezeichneten“ Chöre des Landesjugendsingens werden anschließend zum Bundesjugendsingen in Linz eingeladen, um dort ihr Bundesland zu repräsentieren.
Daher freut es uns besonders, dass das Landesjugendsingen 2026 wieder in der Großen Aula der Universität Salzburg stattfinden wird! Dazu laden wir alle Kinder- und Jugendchöre mit ihren Chorleiterinnen und Chorleitern herzlich ein!
Das Jugendsingen wird vom Referat 2/06 – Jugend, Familie, Integration, Generationen, akzente Salzburg und der Bildungsdirektion Salzburg organisiert.
Termin: 20. – 23. April 2026
Eine Anmeldung ist ab dem 7. Jänner 2026 möglich.
Kurzer Überblick:
Für das Jugendsingen wird kein Pflichtliederkanon herausgegeben und es entfällt somit die Auswahl des Pflichtliedes in allen Kategorien!
Das Programm für das Landesjugendsingen umfasst in allen Kategorien ein frei gewähltes Programm mit Stücken differenzierten Charakters. In allen Kategorien muss eines der Stücke ein österreichisches Volkslied sein.
Dauer für Kategorie A1 und A2: mindestens 6 Minuten, höchstens 8 Minuten Singzeit.
Dauer für alle anderen Kategorien: mindestens 8 Minuten, höchstens 10 Minuten Singzeit.
In der Alterskategorie A1 muss das Programm für das Wertungssingen kein a cappella Lied enthalten.
In der Alterskategorie A2 muss das Programm für das Wertungssingen ein a cappella Lied enthalten. In allen anderen Kategorien muss das Programm für das Wertungssingen zwei a cappella Stücke enthalten. Chorleitungen oder andere Lehrpersonen dürfen nicht mitsingen. Die Verwendung von technisch-elektronischen Hilfsmitteln zur Stimm- oder Instrumentalverstärkung ist nicht erlaubt. An Instrumentarium oder Requisiten ist erlaubt, was beim Auf- und Abtritt unkompliziert mitgenommen werden kann. Eine Vorbereitungszeit für den Auftritt und Bühnenumbau kann nicht eingeplant werden. Ein Klavier steht zur Verfügung.
Hier findet ihr die genauen Richtlinien für das Landesjugendsingen
Anmeldeschluss: 13. März 2026
Termine:
- Landesbewerb: 20. bis 23. April 2026 in der Großen Aula der Universität Salzburg
- Bundesbewerb: 29. Juni bis 2. Juli 2026 in Linz. Nähere Infos zum Bundesbewerb >>
Eine Anmeldung ist ab dem 7. Januar 2026 ausschließlich über dieses Online-Formular möglich >>
Anmeldeschluss: 13. März 2026.
Teilnahmebedingungen:
- Teilnahmeberechtigt bei allen Veranstaltungen des ÖJS sind österreichische Kinder- und Jugendchöre bzw. Vokalensembles aus dem schulischen und außerschulischen Bereich, deren TeilnehmerInnen mindestens sechs und durchschnittlich höchstens 24 Jahre alt sein dürfen. Die Teilnahme ist kostenlos.
- Die Mindestgröße eines Vokalensembles oder Chores beträgt sechs Personen. Jede Stimme muss mindestens zweifach besetzt sein.
- Teilnahme während der Unterrichtszeit: Das Jugendsingen wurde von der Bildungsdirektion als schulbezogene Veranstaltung anerkannt und kann während der Unterrichtszeit besucht werden.
Kategorien:
Die Einteilung in Kategorien erfolgt nach:
- Alter und
- Schulform (mit oder ohne musikalische Schwerpunktsetzung)
Im Zuge der Anmeldung wird die genaue Zuteilung in die entsprechende Kategorie von den jeweiligen FachinspektorInnen und FachkoordinatorInnen für Musik vorgenommen. Außerschulische Formationen sowie Vokalformationen von Musikschulen können in jeder Kategorie antreten.
- Kat. A1 (6-10 Jahre) – Kat. A2 (6-10 Jahre) Schulen mit musikalischer Schwerpunktsetzung
- Kat. B1 (10-14 Jahre) – Kat. B2 (10-14 Jahre) Schulen mit musikalischer Schwerpunktsetzung
- Kat. C1 (10-19 Jahre) – Kat. C2 (10-19 Jahre) Schulen mit musikalischer Schwerpunktsetzung
- Kat. D1 (15-19 Jahre) – Kat. D2 (15-19 Jahre) Schulen mit musikalischer Schwerpunktsetzung
- Kat. E (ab 19 Jahren, durchschnittlich höchstens 24 Jahre)
Programmauswahl:
Für das Jugendsingen wird kein Pflichtliederkanon herausgegeben und es entfällt somit die Auswahl des Pflichtliedes in allen Kategorien!
- Das Programm für das Landesjugendsingen umfasst in allen Kategorien ein frei gewähltes Programm mit Stücken differenzierten Charakters.
- In allen Kategorien muss eines der Stücke ein österreichisches Volkslied sein.
- Dauer für Kategorie A1 und A2: mindestens 6 Minuten, höchstens 8 Minuten Singzeit.
Dauer für alle anderen Kategorien: mindestens 8 Minuten, höchstens 10 Minuten Singzeit. - In der Alterskategorie A1 muss das Programm für das Wertungssingen kein a cappella Lied enthalten. In der Alterskategorie A2 muss das Programm für das Wertungssingen ein a cappella Lied enthalten. In allen anderen Kategorien muss das Programm für das Wertungssingen zwei a cappella Stücke enthalten.
- Chorleitungen oder andere Lehrpersonen dürfen nicht mitsingen.
- Die Verwendung von technisch-elektronischen Hilfsmitteln zur Stimm- oder Instrumentalverstärkung ist nicht erlaubt.
- Die Bekanntgabe des gewählten Programms muss mit der Anmeldung zum Landesjugendsingen erfolgen.
Die genauen Richtlinien für das Landesjugendsingen >>
Bewertung:
Die Bewertung der Chöre und Vokalensembles passiert durch eine Jury aus Chorfachleuten.
Die Beurteilung der Darbietung erfolgt nach:
- technischen Kriterien (Intonation, Chorklang, Dynamik, Rhythmik) – max. 10 Punkte
- musikalisch-künstlerischen Kriterien (Interpretation, Stil) – max. 10 Punkte
- Programmauswahl (Vielfalt und Schwierigkeit der gesungenen Stücke) – max. 5Punkte
- künstlerischer Gesamteindruck (Gesamtkonzept, Präsentation) – max. 10 Punkter
Die Chöre und Vokalensembles erhalten für ihre Leistungen ausschließlich ein Prädikat zugesprochen. Die erreichten Punkte werden nicht bekannt gegeben. Jede teilnehmende Formation erhält eine mündliche oder schriftliche Rückmeldung. Die Prädikate lauten: „mit ausgezeichnetem Erfolg teilgenommen“ (25-30 Punkte) „mit sehr gutem Erfolg teilgenommen“ (19-24 Punkte) „mit gutem Erfolg teilgenommen“ (13-18 Punkte) „mit Erfolg teilgenommen“ (0-12 Punkte).
Bei Fragen können Sie sich gerne an b.fasching@akzente.net wenden.
Euer akzente Kultur – Team