Salzburger Landesjugendsingen
Die Zustimmungserklärungen sind vom Chorleiter zu sammeln und zu verwahren.
Für das Jugendsingen wird kein Pflichtliederkanon herausgegeben und es entfällt somit die Auswahl des Pflichtliedes in allen Kategorien!
Das Programm für das Landesjugendsingen umfasst in allen Kategorien ein frei gewähltes Programm mit Stücken differenzierten Charakters. In allen Kategorien muss eines der Stücke ein österreichisches Volkslied sein.
Dauer für Kategorie A1 und A2: mindestens 6 Minuten, höchstens 8 Minuten Singzeit.
Dauer für alle anderen Kategorien: mindestens 8 Minuten, höchstens 10 Minuten Singzeit.
In der Alterskategorie A1 muss das Programm für das Wertungssingen kein a cappella Lied enthalten.
In der Alterskategorie A2 muss das Programm für das Wertungssingen ein a cappella Lied enthalten. In allen anderen Kategorien muss das Programm für das Wertungssingen zwei a cappella Stücke enthalten. Chorleitungen oder andere Lehrpersonen dürfen nicht mitsingen. Die Verwendung von technisch-elektronischen Hilfsmitteln zur Stimm- oder Instrumentalverstärkung ist nicht erlaubt
Lieder können bis zum 13. März 2026 eingereicht werden.
Wir versichen, Wunschtermine zu berücksichtigen.